Seit November 2005 gilt in den Ländern der Europäischen Union eine neue Gesetzgebung, die die vorgeschriebene Deklaration für Inhaltsstoffe von Lebensmitteln erweitert, was auch für Laktose zutrifft.
Personen, die von einer Milchzuckerunverträglichkeit betroffen sind, können sich auch beim Hersteller direkt über den Laktosegehalt der Produkte informieren. Die meisten Nahrungsmittelproduzenten bieten Broschüren mit ihren laktosefreien Produkten an. Außerdem ist es sinnvoll, sich den Rat einer Ernährungsberaterin zu holen.
Eine Laktoseintoleranz führt nicht zu Mangelerscheinungen, wenn eine ausgewogene und gesunde Ernährung sichergestellt wird. Es muss besonders auf eine ausreichende Calciumversorgung geachtet werden.
Solange geringe Mengen Milchzucker vertragen werden, ist die Calciumversorgung durch den Verzehr von lactosearmen Milchprodukten, wie Halbhartkäse (zum Beispiel Appenzeller, Tilsiter) und Weichkäse (zum Beispiel Camenbert) oder lactosefreiem Hartkäse (Emmentaler) und nichtwärmebehandelter Joghurt gewährleistet. Außerdem stehen auch spezielle Diätprodukte wie laktosearme Milch in vielen Supermärkten zur Verfügung.
Wird kein Milchzucker vertragen, können laktasehaltige Enzympräparate helfen. Sie sind nicht verschreibungspflichtig und zum Teil in Apotheken und in Reformhäusern erhältlich. Die Verträglichkeit dieser Nahrungsergänzungsmittel ist aber individuell verschieden.
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