Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising-Praxis – Regeln für Organisationen

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Präambel

Solidarität ist ein wesentliches Element menschlichen Zusammenlebens im Streben nach einer besseren Zukunft. Sie ist das Fundament einer dynamischen Bürgergesellschaft, die von der Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht.

Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich vor allem dadurch, dass Personen, Institutionen und Organisationen gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig unterstützen.

Dem Gemeinwohl verpflichtete Institutionen und Organisationen sehen sich als Mittler zwischen Unterstützung Suchenden und Unterstützern sowie als Treuhänder der berechtigten Interessen beider Seiten. Sie verpflichten sich zu ethischem Handeln.

Diese Aufgabe und die besondere Vertrauenssituation im Fundraising machen eine gute, ethische Fundraising-Praxis unabdingbar.

Der Deutsche Fundraising Verband möchte diese Vertrauensgrundlage mit seinen Grundregeln für ein gutes, ethisches Fundraising stärken. Dazu gehört die Einhaltung seiner Charta der Spenderrechte.

1. Würde

Wir achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage unseres Handelns.

2. Gesetz

Wir handeln nach den Buchstaben des geltenden Rechts.

3. Gemeinwohl

Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes Handeln den Einsatz für Philanthropie, Solidarität und damit für das Gemeinwohl.

4. Verpflichtung zu ethischem Handeln

Wir als gemeinwohlorientierte Organisation verpflichten uns zur Einhaltung dieser ethischen Standards und schaffen den entsprechenden Rahmen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

5. Integrität

Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die Mittelbeschaffung mit unlauteren Methoden rechtfertigt.

6. Transparenz

Wir verpflichten uns zu wahrhaften, zeitnahen, sachgerechten und umfassenden Informationen über die Ziele und die Arbeit der Organisation, die verantwortlichen Personen sowie zur Transparenz bei der Rechnungs­legung. Diese muss vollständig und nachvollziehbar sein.

Wir veröffentlichen dazu Jahresberichte, die u.a. die Werbe- und Verwaltungskosten in getrennter Form und die Vergütung der Leitungsorgane dokumentieren.

7. Fairness

Wir unterlassen mit Bezug auf Personen, Dienstleister und andere Orga­nisationen jedes unethische Verhalten, insbesondere in der Werbung. Als unethisch verstehen wir in erster

Linie übermäßige Emotionalisierung, Irreführung, Beleidigung, Verleumdung, Denunziation oder anderweitig herabsetzendes Verhalten gegenüber Dritten.

8. Freie Entscheidung

Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere potentieller und bestehender Unterstützerinnen und Unterstützer. Wir unterlassen jeden unangemessenen Druck auf ihre Entscheidungen.

9. Privatsphäre

Wir respektieren die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potenziellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern zum Schutz ihrer Privatsphäre.

10. Datenschutz

Wir legen besonderen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

11. Mittelverwendung

Wir verpflichten uns zu einer effektiven und effizienten Mittelverwendung und zur Erfassung und Kontrolle der Wirkungen der eingesetzten Mittel.

12. Weiterbildung

Wir sichern und verbessern die Qualität unserer Arbeit, indem wir unseren haupt- und ehrenamtlichen Mitar­bei­terinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit geben, ihre professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompe­tenzen aufzubauen bzw. zu erweitern.

13. Austausch

Wir pflegen den offenen und vertrauensvollen fachlichen Austausch unserer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit denen anderer Organisationen auch über den nationalen Rahmen hinaus.

14. Vergütung

Wir sorgen für eine leistungsgerechte, nicht diskrimi­nie­ren­de Vergütung aller entgeltlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die transparente Handhabung von Vergütungsmodellen. Eine Vergütung überwiegend pro­zentual ohne Begrenzung zum Spenden­erfolg und zu akquirierten Zuwendungen praktizieren wir nicht.

Dienst­leister, die in unserem Namen auftreten, verpflich­ten wir, diese Regeln gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenfalls einzuhalten.

15. Selbstbestimmung

Wir gehen keine Verpflichtungen gegenüber Unterstützerinnen und Unterstützern, Dienstleistern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein, die unser Handeln in unangemessener Weise determinieren.

16. Befangenheit und Interessenkonflikte

Wir verpflichten alle für die Organisation handelnden Per­sonen, ihre Beziehungen zu potentiellen und bestehen­den Unterstützerinnen und Unterstützern nicht für private und satzungsfremde Zwecke auszu­nut­zen.

17. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung

Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeite­r zu keiner Zeit von irgendjemandem Vorteile für ein Tun oder Unterlassen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Wir stellen ebenso sicher, dass sie An­de­ren solche Vorteile nicht versprechen oder gewähren.

18. Ausübung

Wir verpflichten alle in unserem Namen Handelnden zur Einhaltung der Grundregeln für ethisches Handeln des Deutschen Fundraising Verbandes.

19. Wirksamkeit gegenüber Dritten

Wir machen diese Grundregeln auch für die in unserem Namen Handelnden verbindlich.

20. Schiedskommission

Wenn wir das Verhalten eines Mitglieds des Deutschen Fund­raising Verbandes als Verstoß gegen diese Grundregeln gerügt wissen möchten, können wir uns an die Schiedskommission wen­den, die der Verband auf Basis seiner Schiedsordnung zu diesem Zweck eingerichtet hat.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26.4. 2013 in Berlin