Mittwoch, 13. Januar 2010
Kategorie: ECARF-Qualitätssiegel, Produkte
Die sieben Make-up-Produkte für die professionelle Anwendung in Theater, Film und Fernsehen dürfen nun das ECARF-Qualitätssiegel tragen, weil sie sich in den labortechnischen und klinischen Tests als besonders gut geeignet für empfindliche Haut und für Patienten mit Neurodermitis erwiesen haben. "Es ist wichtig, auch dekorative Kosmetika zu testen, da sie oft langen und intensiven Hautkontakt haben. Gerade im professionellen Bereich haben Menschen mit empfindlicher Haut oft Probleme", erläutert Prof. Dr. med. Torsten Zuberbier, Leiter der Europäischen Stiftung für Allergieforschung.
Die Kryolan-Produkte "High Definition Smoothing Fluid", "High Definition Matyfying Liquid", "High Definition Glamouring Flow", "High Definition On Air", "High Definition Micro Foundation Cream" und "High Definition Cache" wurden auf ihre Hautverträglichkeit und speziell auf Juckreiz geprüft. Auch das Make up "Aquacolor" konnte wegen seiner allergikerfreundlichen Eigenschaften mit dem ECARF-Siegel ausgezeichnet werden.
Das Berliner Unternehmen Kryolan GmbH hat sich seit über sechzig Jahren auf die Herstellung von Kosmetika für die professionelle Anwendung spezialisiert.
Hier finden Sie Interviews, aktuelle Radio- und Fernsehsendungen und vieles mehr rund um das Thema Allergien.
Allergikerfreundliche Produkte und Dienstleistungen können mit dem ECARF-Qualitätssiegel ausgezeichnet werden. Wie das geht und welche Produkte und Dienstleistungen das Siegel schon besitzen, erfahren Sie
auf unserer Webseite.
Welche Arten von Allergien gibt es und was kann man dagegen tun? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in unserer Rubrik
"Über Allergien".
Die Stiftung lebt von dem Engagement ihrer Mitarbeiter, Helfer und Sponsoren. Wir verbessern die Lebensqualität von Allergikern und bitten um Ihr Engagement.
Die Neurodermitis-Patientin Sonja Kohn fordert in einer aktuellen Petition an den Deutschen Bundestag, ihre Krankheit wieder als schwerwiegendes Leiden einzuordnen. Hintergrund: Bis zum Jahr 2004 wurden basistherapeutische Medikamente von den Krankenkassen bezahlt. Mit der sogenannten OTC-Regelung wurden sie frei verkäuflich. Neurodermitis-Patienten müssen seither die hohen Ausgaben für die basistherapeuthischen Arzneimittel selbst tragen.
Hier kommen Sie direkt zur Bundestagspetition:
https://epetitionen.bundestag.de