15. Juni 2016
Bei chronischer Urtikaria auf Zusatzstoffe in Lebensmitteln achten

Lebensmittelzusatzstoffe wie Farb- oder Konservierungsstoffe können in seltenen Fällen starke pseudoallergische Reaktionen der Haut, der Atemwege oder des Magen-Darm-Trakts auslösen. Während die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nicht auf die mit E-Nummern gekennzeichneten Zutaten reagiert, kann insbesondere bei Patienten mit chronischer Urtikaria ein Verzicht auf Lebensmittelzusatzstoffe zu einer erheblichen Linderung der Symptome führen.

Hierauf weist ein im Bundesgesundheitsblatt gerade erschienener Übersichtsbeitrag zu pseudoallergischen Reaktionen auf Zusatzstoffe erneut hin. „Deshalb ist die Kennzeichnungspflicht für Zusatzstoffe in Lebensmitteln für Betroffene von großem Wert“, betont Prof. Dr. med. Dr. h. c. Torsten Zuberbier, Vorsitzender der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF) und Co-Autor der Studie. „Die Verordnung der Europäischen Union ermöglicht Betroffenen, einzelne Zusatzstoffe, die bei ihnen pseudoallergische Reaktionen auslösen, zu identifizieren und zu vermeiden.“

In einer früheren eigenen Studie hatte Professor Zuberbier ermittelt, dass bei 73 Prozent der teilnehmenden Patienten mit chronischer Urtikaria die Symptome wie Quaddeln und Juckreiz bereits nach einer zweiwöchigen pseudoallergenarmen Diät vollständig oder zumindest größtenteils nachließen. Bei einer Nachuntersuchung nach sechs Monaten war die chronische Urtikaria bei 46 Prozent der Teilnehmer komplett abgeklungen. Alle Patienten außer einem erlebten eine dauerhafte Verbesserung ihrer Symptome, die Hälfte vertrug nach diesem halben Jahr wieder Vollkost.

Pseudoallergien auf Zusatzstoffe lassen sich in der Regel nicht durch übliche Allergie-Haut- und Bluttests nachweisen, so dass in Verdachtsfällen eine Auslassdiät zu empfehlen ist und gegebenenfalls eine stationäre Provokationstestung erfolgen muss.

Zuberbier T, Hengstenberg C; Verstecktes Risiko im Kleingedruckten? Einige Zusatzstoffe können pseudoallergische Reaktionen auslösen. In: Bundesgesundheitsblatt 2016 · 59:777–782