4. Januar 2018
Mehrheit wünscht Allergenkennzeichnung

67 Prozent der Deutschen finden es wichtig, auf Lebensmittelverpackungen über möglicherweise allergieauslösende Inhaltsstoffe informiert zu werden. Das ist ein Ergebnis des Ernährungsreports 2018 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Aber: Eine eindeutige gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung von Allergenspuren fehlt.

Für die Untersuchung wurden rund 1.000 Personen in Deutschland zu ihren Ess- und Einkaufsgewohnheiten befragt. Der Report zeigt auch, dass der Informationsbedarf steigt:  Im Jahr 2015 wünschten etwa 52 Prozent der Befragten eine entsprechende Kennzeichnung.

In Deutschland sind rund 4% der Bevölkerung von Nahrungsmittelallergien betroffen. Bei manchen Menschen lösen bereits kleinste Mengen eines Allergens lebensbedrohliche Reaktionen aus. Laut Lebensmittelverordnung müssen Allergene zwar gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnungspflicht gilt jedoch nicht für Allergenspuren. Die Spuren können unbeabsichtigt in ein Produkt gelangen, wenn in einer Produktionsanlage allergene Nahrungsmittel parallel verarbeitet werden. Viele Hersteller geben an, dass ein Lebensmittel „Spuren von x enthalten kann“. Andere Hersteller verzichten auf Spurenhinweise. In beiden Fällen gilt: Allergene können enthalten sein oder eben auch nicht. Für den Verbraucher ist die Kennzeichnung also nicht hilfreich.

Betroffenenverbände fordern daher den vollständigen Verzicht auf den Begriff „Spur“ und setzen sich für konsequente Allergenangaben ein. Viele Lebensmittelhersteller lehnen dies mit dem Verweis auf unsichere Allergenanalytik ab. Die Europäische Stiftung für Allergieforschung (ECARF) fordert die Politik daher auf, aktiv zu werden und in die Verbesserung der Allergenanalytik zu investieren sowie eindeutige gesetzliche Regelungen für die Spurenkennzeichnung zu schaffen. Zudem sollte ein effizientes System zur Risikobewertung von Kontaminationen etabliert werden.