30. August 2017
Ich bin schwanger – ist eine Hyposensibilisierung trotzdem möglich?

Aktuell lassen sich die Ursachen einer Allergie nur mit einer Hyposensibilisierung behandeln. Die Therapie ist zeitaufwändig und verlangt Durchhaltevermögen. Was sollte eine Frau tun, die sich seit längerem einer Hyposensibilisierung unterzieht und bemerkt, dass sie schwanger ist? Sollte sie die Behandlung zum Wohl des Kindes abbrechen?

  • Bei Pollen- oder Hausstaubmilbenallergie

Die Hyposensibilisierung (spezifische Immuntherapie) kann in der Schwangerschaft fortgeführt werden, wenn sie ohne Komplikationen vertragen wird. So wird es in den Leitlinien der allergologischen Berufsverbände formuliert. Bei der Behandlung einer Pollen– oder Hausstaubmilbenallergie werden sich die meisten Ärzte aber dagegen entscheiden. Als unerwünschte Wirkung der Therapie könnte es zum anaphylaktischen Schock mit Kreislaufversagen kommen. Zwar geschieht das äußerst selten und eher nicht bei laufender, gut vertragener Behandlung, sondern (wenn überhaupt) beim Therapiestart. Dennoch könnte eine solche Reaktion die Sauerstoffversorgung des Kindes gefährden. Da die spezifische Immuntherapie für die Gesundheit der Mutter nicht dringend notwendig ist, will man dieses Risiko vermeiden.

Übrigens raten auch viele Hersteller von Allergenextrakten in ihren Gebrauchsinformationen dazu, die Therapie bei Schwangerschaft abzubrechen – selbst wenn es bisher keine Hinweise auf eine Schädigung des Embryos durch die Präparate gibt.

  • Bei Bienen- oder Wespengiftallergie

Bei einer lebensbedrohlichen Bienen- oder Wespengiftallergie ist die Situation anders: Hier kann die Weiterführung einer gut vertragenen spezifischen Immuntherapie ratsam sein. Schließlich kann der Insektenstich selbst einen anaphylaktischen Schock auslösen. Eine erfolgreiche spezifische Immuntherapie mindert dieses Risiko deutlich. Letztlich muss die Entscheidung aber immer mit dem behandelnden Arzt abgesprochen und im Einzelfall entschieden werden.


Zur Frage, ob man eine spezifische Immuntherapie während einer Schwangerschaft beginnen darf, äußern sich die Verfasser der Leitlinien übrigens eindeutig: Eine bestehende Schwangerschaft gilt in der Regel als Kontraindikation, es sollte also nicht mit der Therapie gestartet werden.

Und was ist zu tun, wenn noch keine Schwangerschaft, aber der Wunsch nach einem Kind besteht? Kann dann bei starken allergischen Beschwerden mit einer spezifischen Immuntherapie begonnen werden? Auch hier gilt: Es ist sinnvoll, erst die Familienplanung abzuschließen und danach die Therapie in Angriff zu nehmen. Selbst die sogenannte Kurztherapie bei Heuschnupfen mit nur vier Spritzen bietet keine Alternative, da die Behandlung im Folgejahr wiederholt werden muss.

Immerhin besteht die Möglichkeit, dass eine spezifische Immuntherapie nach der Schwangerschaft nicht mehr nötig sein könnte. Durch die hormonelle Umstellung kann die Allergie in manchen Fällen auch schwächer werden oder abklingen.